Der Sportverkehr im NJV auf Kreis-, Regions-, Bezirks- und Landesebene (Wettkampfmaßnahmen und Lehrgänge) ist mit dem Stand vom 10.03.2020 von Absagen nicht betroffen. Da sich die Lage täglich ändern kann, empfiehlt der NJV allen Teilnehmer*innen, sich auf den Medien des NJV über etwaige Absagen zu informieren. Die Entscheidung, ob Maßnahmen abgesagt werden müssen, wird eng mit den Maßnahmenverantwortlichen innerhalb des NJV und ggf. in Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden getroffen.
Empfehlung für Vereine:
– Bei erkältungsartigen Symptomen sollten Judoka – unabhängig vom Corona-Virus – nicht am Training teilnehmen.
– Hände sollten vor und nach dem Training gewaschen und Desinfektionsmittel verwendet werden.